Hundesteuer – wofür?

Hundesteuer

Städte, Gemeinden und Kommunen nehmen mit der Hundesteuer jährlich Millionen Beträge ein, doch vielen Hundehaltern erschließt sich nicht, wofür die Hundesteuer eigentlich verwendet wird.

Wann und warum wurde die Hundesteuer eingeführt?

Erstmals wurde Hundesteuer in Form von Hundekorn bereits im 15. Jahrhundert eingehoben. In England wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts erstmals die allgemeine Hundesteuer als Luxussteuer eingeführt. In Deutschland sorgte die Verordnung der Fürstlich Isenburgischen Regierung im Jahr 1807 in Offenbach am Main dafür, dass jährlich ein Reichstaler für gehaltene Hunde zu zahlen war, um damit die städtischen Kriegsschulden abzuzahlen. Um die Hundezahl im Land zu verringern, wurde 1809 in Württemberg die Hundesteuer eingeführt. Seit 1842 wurde für den Zweithund (Luxushund) beschlossen, mehr Hundesteuer zu verlangen, als für den Ersthund.Hundesteuer in früheren Zeiten Auch die vermehrte Anzahl von Tollwutfällen durch herumstreunende Hunde, gab Anlaß dazu, an der Hundesteuer festzuhalten, um sicher zu stellen, dass sich nur finanziell gut gestellte Menschen einen Hund zulegen, die durch Ihre finanziellen Möglichkeiten eine ordentliche Versorung des Hundes gewährleisten können und für Hunde, die sich durch das herumstreunern mit Tollwut angesteckt haben, die Tierarztkosten auch bezahlen zu können. Arbeitshunde wie z. B. Wachhunde, die im Wald oder in den angrenzenden Dörfern gehalten wurden, waren teilweise von der Steuer befreit, genauso wie Jagdhunde sowie Schafe hütende Tiere. Schon damals bestand für die Hunde, für die Hundesteuer zu entrichten war, die Maulkorbpflicht. Sie trugen zudem ein Halsband mit einer nummerierten Blechmarke.

Für was wird die Hundesteuer verwendet?

Heutzutage müssen Sie für das private oder geschäftliche Halten von Hunden eine öffentlich-rechtliche Abgabe im Gemeindegebiet Ihres Wohnortes bezahlen. Es handelt sich hierbei um eine Gemeindesteuer, die an keine bestimmte Leistung gebunden ist und nach dem sog. Gesamtdeckungsprinzip verwendet werden darf. Die Hundesteuer wird von den Gemeinden also nicht dafür verwendet, um Hundekot von den Straßen zu beseitigen. Vielmehr dient die jährliche Abgabe für die Hundehaltung dazu, sämtliche kommunalen Aufgaben zu finanzieren und die Zahl der Hunde in den Gemeinden zu begrenzen.

Wer bezahlt die Hundesteuer?

Als Hundehalter sind Sie selbst für die Abgabe der Hundesteuer verpflichtet, bei der es sich um eine direkte Steuer handelt. Teilen Sie sich die Haltung des Hundes mit weiteren Personen, sind Sie alle zusammen Gesamtschuldner. Zuständig ist dafür das jeweilige Bundesland bzw. die Stadt, in der Sie wohnen, die als Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer für den Hund nach der kommunalen Hundesteuersatzung Beiträge vorschreibt.

Große Beitragsunterschiede bei der Hundesteuer

Hier variieren die Gesetze und die Beiträge je nach Bundesland, wobei die Hundehaltung in Städten meist höher besteuert wird. In der Gemeinde Eschborn und Windorf werden beispielsweise keine Hundesteuer von den Kommunen eingehoben, was aber eher Seltenheitswert hat. Innerhalb der ca. 70 verschiedenen Städte werden Beiträge zwischen Null bis 186 Euro verlangt. Bei sog. Listenhunden ist die Spannbreite wesentlich größer. So liegt der Beitrag in Cottbus z. B. bei 270 Euro und in Starnberg bei 1.000 Euro im Jahr.

Den Hund rasch anmelden

Sie als Hundehalter sind dazu verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen, entweder bei einer Neuanschaffung oder bei einem Umzug in eine neue Gemeinde, Ihren Hund am jeweiligen Gemeindeamt steuerlich anzumelden. In größeren Städten, wie beispielsweise Berlin, ist oft ein Monat lang Zeit und die Anmeldung des Hundes. Die Anmeldung ist hier über eine eigene Hundesteuerabteilung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einzureichen und erfolgt für gewöhnlich schriftlich bzw. persönlich mittels einem Anmeldeformular. Im Falle eines Umzugs können Sie die Anmeldung auch gleich bei der Ummeldung am Einwohnermeldeamt abwickeln. Dort erhalten Sie auch die aktuelle Hundesteuermarke sowie einen Steuerbescheid. In manchen Fällen gibt es auch die Möglichkeit einer Ermäßigung oder sogar einer Befreiung von der Steuer, wenn es sich beispielsweise um einen Dienst, Begleithund, Hüte-, Rettungs- oder Blindenhund handelt. Einige Städte verzichten auch auf die Hundesteuer, wenn ein Hund aus dem Tierheim adoptiert wird.

Hohe Strafen bei Nichtanmeldung des Vierbeiners

Versäumen Sie es, Ihren Hund für die Hundesteuer anzumelden, so kann dies zu empfindlich hohen Strafen führen. Dabei kann es sich um etwa den zwei- bis dreifachen Jahressteuerbeitrag handeln, im schlimmsten Fall aber bis zu 5.000,- Euro Strafe. Die Beitragshöhe schwankt je nach Region und gehaltenen Hund aufgrund des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes. Denn je nach Hunderasse und einer Einstufung des Wesens des Hundes werden die Steuersätze entsprechend angepasst. Zählt Ihr Hund zu jenen Rassen, die von ihrem Wesen her als gefährlich eingestuft werden, wird dies im allgemeinen teurer. Die Bundesländer entscheiden dann, wie Ihr Hund eingestuft wird und wie hoch die Hundesteuer für ihn ist. Halten Sie mehr als einen Hund, dann gibt es in den meisten Gemeinden eine Staffelung der Beiträge, wobei Sie für den zweiten Hund meist weniger Hundesteuer abgeben müssen.

Keine Anmeldung ohne Hundehaftpflicht

Fast überall ist eine Anmeldung zur Hundesteuer nur mit dem Nachweis über eine gültige Hundehaftpflicht möglich.
Gute und günstige Hundehaftpflicht Angebote, die in der Regel innerhalb von 48 Std. den Vertrag ausfertigen, erhalten Sie in unserem Versicherungsvergleich, beispielsweise von der NV, Ammerländer oder Haftpflichtkasse Darmstadt.


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Wenn keine Hundesteuer bezahlt wurde

Wird das Finanzamt beispielsweise von einem Nachbarn darüber informiert, dass Sie einen Hund halten, aber keine Hundesteuer für ihn entrichten, müssen Sie die säumigen Beträge nachzahlen und höchstwahrscheinlich auch eine Geldstrafe bezahlen. Da es sich um eine Gemeindeabgabe handelt, wird Ihnen aber keine Steuerhinterziehung vorgeworfen werden, was in der Regel eine Gerichtsverhandlung zur Folge hätte. Bedenken Sie in jedem Fall, das Sie die Hundemarke am Halsband des Hundes jederzeit sichtbar anbringen. Denn im Falle einer Kontrolle muss der Kontrolleur anhand der Steuermarke sofort erkennen können, ob für Ihren Hund Hundesteuer bezahlt wird und ob dieser angemeldet wurde.

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10 Kommentare

  1. Danke für den Beitrag.
    Aber ich weiß immer noch nicht wofür die Hundesteuer bezahlt werden muss.
    Weil das immer so war? Begrenzen tut man damit auch nichts.
    Ich selber besitze keinen Hund. Mir fällt nur auf, dass für Hunde Null gemacht wird. Die wissen gar nicht, wo sie sich mal austoben können.
    Fahrradfahrer zahlen keine Fahrradsteuern und gebaut wird er am Ende trotzdem. Die Fahrradwege sind besser in Schuss, als Fusswege und die werden auch noch von Fahrradfahrern benutzt.
    Hier in Kiel gibt kaum Hundewiesen. Aber überall ätzende Fahrradfahrer, die ihren Arsch nicht vom Sattel kriegen.
    Die Hunde tun mir leid und dafür noch Geld bezahlen, was für ein Blödsinn.
    Nur abkassieren, um es woandes wieder zu verplempern.

    • Sabibe, Es steht zweifellos fest und es wird auch zugegeben, dass die Hundesteuer völlig Sinnlos ist und nur verhindern soll, dass sich zu viele Leute Hunde leisten können! Darum auch die unterschiede in den Beträgen und die unverschämt hohe Summe bei den armen Völlig zu Unrecht gelisteten Rassen!! Die Hundesteuer hat nicht die Aufgabe um davon von der Region Dinge für Hunde zu tun(Kotbeutelspender, Hundewiesen, Usw)NEEEEIN glaub das bloß nie!!!Ne … es soll einfach nur Sinnlose Ausgrenzung von Leuten sein, die sich wegen der HS keinen Hund leisten können und denjenigen, die es können, das Geld aus der Tasche ziehn!Mehr nicht……. Völlige Mobbingattacke und Sinnlose Ausgrenzung der einzelnen Einzelnen Städte/Kommunen

  2. Vielleicht gibt es einen Weg dass die Hundesteuer nicht mehr erhoben werden kann, da der Hund doch eine “ Sache “ ist – und wenn schon dann käme es doch den Tierheimen ,Gnadenhöfen etc. wohl besser zu Gute .

    • Da die Städten und Gemeinden hier einen Freibrief aus unserer politischen Steuergebung bekommen haben, liegt gar kein Interesse bei den Städten und Gemeinden vor, diese Steuereinnahmen zweckgebunden einzusetzen. Diese Steuer ist eine der vielen Einnahmequellen, mit der in unserem Staat nach reiner Willkür gespielt werden darf. Es fehlt in Deutschland und der EU eine gesetzliche Vorgabe, dass Steuereinnahmen nur zweckgebunden im Sinne des angegebenen Zwecks zu verwenden ist. Nur mit solch einer gesetzlichen Vorgabe können Steuereinnahmen fundiert gehandhabt werden und Steuerverschwendung eingedämmt werden.

  3. Jegliche Art von Steuern gehören verboten – da diese nur die Taschen derer stopfen die eh schon genug haben – und seltsamerweise brauchen diese Keine Steuern zu zahlen …

  4. Ich kann das mit der hundesteuer nicht verstehen. Aber vielleicht reichen ja 10.Klasse und abgeschlossenes Studium nicht für so schwerwiegenden Dinge aus. Ich find es persönlich frech und ärgere mich darüber. Unser eine muss ständig für alles eine Erklärung haben und da zählt nicht ich mach das weil es schon immer so war. Keine Ahnung aber die Finanzämter haben es wahrscheinlich extrem nötig. Meiner Meinung nach sollte die Steuer zu erteilen und gnadenhöfen zu gute kommen

  5. Ich verstehe auch nicht , warum wir als Hundebesitzer müssen für unsere Hunde Steuer bezahlen , Für Tierpflege, Impfungen , Futter müssen wir bezahlen und das ist auch nicht billig . Für Luft vielleicht welche unsere Tiere atmen.Ich wundere mich nicht wen wir Menschen auch bald für das selbe bezahlen müssen.

  6. Danke für Ihren informativen Artikel zum Thema Hund anmelden und Steuer. Es trifft sich gut, denn meine Schwester hat vor Kurzem einen Welpen bekommen und ist sich nicht sicher, ob wie hoch die Hundesteuer sein wird. Ich werde ihr weiterleiten, dass die Gesetze und die Beiträge je nach Bundesland variieren, wobei die Hundehaltung in Städten meist höher besteuert wird.

  7. Ich finde die Hundesteuer aus vergangenen Jahrhundert als nicht mehr gerechtfertigt. Bei uns in Deutschland halten sich Gesetze die den Finanzämtern Gelder einbringen, den Kommunen die Stadtsäckel füllen, um dann mit den Geld zu tun und lassen wie es ihnen gefällt, sehr sehr lang. Wenn man nicht einen großen Teil dieser Gelder auch für die vorsorge von Hundebesitzern einsetzt wie zum Beispiel, Kot- Tüten, Abfallbehälter und den Rest dann Tierheimen und anderen tierischen Versorgungen zukommen lässt, wird es immer und immer wieder zu trotzigen Verhalten hinsichtlich Sauberhaltung von Anlagen und Gehwegen kommen. Ein überdenken zu dieser Hundesteuer und deren Verwendung wäre schon längst fällig, wir schreiben das Jahr 2021

  8. Es ist schlicht und einfach eine grosse Sauerei!
    Wenn mehr Hundeauslaufflächen dafür gebaut würden und mehr Hundebeutelstationen finaziert würden, wäre es o.k.
    Hier in Hannover sind alle Parks für Hunde verboten.Sogar Zoo 9 Euro!!
    In Essen z.B. sogar im Gruga Park- 10 mal besser als die Parks in Hannover—KOSTENLOS Hunde erlaubt.Hätte die schlechte Erfahrungen gemacht,wärs längst verboten.
    Oh Gotte sende Hirn an die Rathäuser und mehr Herz für Tiere!!

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