Hundesteuer Berlin – Hunde Anmeldung, Kosten, Tipps, Checkliste

Alles zur Hundesteuer Berlin, die wichtigsten Fakten, mögliche Kosten für den Hundehalter, Anmeldeformulare, zuständiges Finanzamt und mögliche Steuerermäßigungen.

Hundesteuer Berlin allgemein

Mit dem Begriff Hundesteuer wird eine staatliche Abgabe für die Haltung von Hunden im privaten Bereich bezeichnet. Es handelt sich um eine sogenannte Gemeindesteuer, die regional unterschiedlich hoch ausfällt. Je nach Wohnort sind also jeweils andere Jahresbeiträge für die Hundesteuer zu entrichten.
Hundesteuer Der Staat kassiert jährlich über 200 Millionen Euro an Hundesteuer, wobei diese als sogenannte ‚Luxussteuer‘ nicht zweckgebunden ist, die Einnahmen können in jedem denkbaren Bereich eingesetzt werden. Eine konkrete Gegenleistung nach der Zahlung der Hundesteuer darf der Halter daher nicht erwarten. Im Gegenteil: Trotz fristgerechter Zahlung der Hundesteuer ist der Halter weiterhin verpflichtet, für Sauberkeit auf Straßen und Wegen zu sorgen. Neben der Generierung von Einnahmen soll mit der Hundesteuer auch das ordnungspolitische Ziel verfolgt werden, die Zahl von Hunden im jeweiligen Gemeindegebiet zu begrenzen. Als Jahressteuer ist die Hundesteuer einmal pro Jahr und pro Tier zu entrichten.
Für Kampfhunde sind oftmals höhere Steuern zu entrichten, was in punkto Hundesteuer Berlin jedoch nicht der Fall ist. Auch ist es üblich, dass für einen zweiten oder dritten Hund mehr Steuern anfallen (mehr dazu unten).

Anmeldung und Fristen

Wer sich einen Hund kauft oder nach Berlin umzieht, muss ihn innerhalb eines Monats bei der Stadt Berlin anmelden. Diese steuerliche Anmeldung hat bei der zuständigen Hundesteuerstelle des betreffenden Finanzamtes zu erfolgen. Nach Zahlung der Hundesteuer Berlin erhält der Halter eine Hundesteuermarke. Wird ein Hund erstmalig angemeldet, so entfällt die Angabe einer Steuernummer, da diese erst vom Finanzamt vergeben wird.

Das benötigte Formular für die steuerliche Anmeldung Ihres Hundes finden Sie hier => Hundesteuer Anmeldung, ebenfalls finden Sie dort kompakte Informationen und rechtliche Hinweise, die im Folgenden noch näher erläutert werden. Unter dem angegebenen Link können Sie ebenfalls ein Bezirksfinanzamt finden, wo Sie die Hundesteuer Berlin begleichen können. Hier können Sie die Adresse Ihres zuständigen Finanzamtes in Erfahrung bringen.

 

Details zur Hundesteuer Berlin: Höhe, Ausnahmeregeln und Formalitäten

Das Berliner Hundesteuergesetz sieht vor, dass jeder Hundehalter Steuern für sein Tier entrichten muss, wenn er es zu privaten Zwecken in seinen Haushalt aufnimmt.

Was kostet die Hundesteuer in Berlin?

Die Hundesteuer Berlin beträgt aktuell für den ersten Hund 120 Euro pro Kalenderjahr (10 Euro monatlich), für weitere steuerlich angemeldete Hunde sind jährlich 180 Euro fällig. Wichtig zu wissen ist, dass es in punkto Hundesteuer Berlin keine Sonderregelungen für Kampfhunde oder bestimmte Hunderassen gibt (der Steuersatz ist somit von der Rasse in Berlin unabhängig).

Für die steuerliche Anmeldung des Hundes im zuständigen Finanzamt fallen übrigens keine Gebühren an. Ferner ist in Berlin der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung erforderlich, diese sollte bei der Steueranmeldung schon vorliegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Antrag auf Steuerbefreiung gestellt werden. Dies gilt vor allem für die folgenden Fälle:

  • Blindenführhunde, die dem Schutz von Menschen dienen
  • Hunde, die zu einem Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenhund ausgebildet werden
  • Rettungshunde, die dem Schutz der Zivilbevölkerung dienen
  • Hunde, die aus einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen geholt werden

Für den letzten Fall (ein Hund wird aus einem Tierheim geholt) ist allerdings nur eine Befreiung von der Hundesteuer für ein Jahr möglich. Generell ist keine Hundesteuer für Tiere zu entrichten, deren Unterhalt aus öffentlichen Geldmitteln sichergestellt wird (Beispiel: Polizeihunde). Auch die gewerbliche Hundehaltung (Beispiel: Züchter) ist nicht von der Steuer erfasst, schließlich stellt der dafür eingesetzte finanzielle Aufwand Betriebsausgaben und keine Kosten der privaten Lebensführung dar. Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen die Hundesteuer in Höhe von 120 Euro pro Kalenderjahr nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf sogenannte Billigkeitsmaßnahmen zu stellen. Daraufhin kann die Hundesteuer zum Teil oder auch vollständig erlassen werden, sofern der Hund schon im Besitz des Halters war, bevor die wirtschaftliche Notlage eingetreten ist (Beispiel: Arbeitslosigkeit und Hartz 4).

Keine Anmeldung ohne Hundehaftpflicht

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Kompakte Zusammenfassung: wesentliche Regeln zur Hundesteuer Berlin auf einen Blick

  1. Höhe pro Jahr: 120 Euro, für jeden weiteren Hund 180 Euro
  2. die Hundesteueranmeldung muss binnen 1 Monat beim zuständigen Bezirksfinanzamt erfolgen
  3. es gibt keine Sonderregelungen für sogenannte Kampfhunde in Berlin
  4. gewerblich gehaltene und öffentlich finanzierte Hunde sind steuerbefreit
  5. Tiere aus dem Tierheim sind in Berlin 1 Jahr von der Hundesteuer befreit
  6. in wirtschaftlichen Notlagen kann beim Finanzamt ein formloser Antrag auf Reduzierung/Aussetzung der Hundesteuer gestellt werden

 

Hundesteuer Berlin: Abschließende Hinweise zu Strafen bei nicht erfolgter Anmeldung

Falls die Hundesteuermarke verloren gehen sollte, so händigt das zuständige Wohnsitzfinanzamt eine Ersatzmarke aus. Bei Umzügen müssen Hunde gemäß der Hundesteuerpflicht an- und abgemeldet werden. Sofern Halter nicht für ein ganzes Kalenderjahr in Berlin wohnen, ist die Hundesteuer anteilmäßig abzuführen. Generell kann das Ordnungsamt kontrollieren, ob ein Hund steuerlich angemeldet ist. Wird ein Hund auffällig, so ist immer damit zu rechnen, dass das Ordnungsamt auch einen kritischen Blick auf die steuerliche Anmeldung wirft. Im Lebensalltag ist es auch schon vorgekommen, dass Hundehalter von Nachbarn ‚verpfiffen‘ wurden. In jedem Falle hat der Hundehalter bei ausbleibender Anmeldung und Zahlung mit einer empfindlichen Geldstrafe zu rechnen.
Hundesteuer Berlin Kosten
Insofern ist es ohnehin günstiger, die Hundesteuer Berlin sofort zu entrichten, da ansonsten rückwirkend bis zum Erhalt des Hundes die fehlenden Steuern und eine Strafe gezahlt werden müssen. Rein formal gesehen erfüllt die Nichtanmeldung zur Hundesteuer Berlin den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet wird. Insofern ist es ratsam, einen neu erworbenen Hund innerhalb von einem Monat anzumelden. Natürlich ist es ebenfalls rechtswidrig, eine Hundesteuermarke für zwei Hunde abwechselnd zu benutzen. Jedes Tier muss separat angemeldet werden.

Checkliste: Was sollten Sie mit Blick auf die Hundesteuer Berlin wissen/beachten?

  • die Anmeldung zur Hundesteuer ist innerhalb von einem Monat nach Aufnahme des Hundes Pflicht
  • Ansprechpartner ist das zuständige Bezirksfinanzamt, Formulare sind online verfügbar (s.o.)
  • auch an eine erforderliche Haftpflichtversicherung ist zu denken
  • bei Umzügen sind Hunde zeitnah an- und abzumelden
  • bei ausbleibender Anmeldung drohen Bußgelder und die gesamte Nachzahlung der Säumnisse
  • die Hundesteuer kann von Region zu Region mitunter stark variieren
  • gewisse Ausnahmetatbestände befreien von der Hundesteuerpflicht (s.o.)

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Zusätzliches Praxiswissen rund um die Hundesteuer Berlin: nützliche Linksammlung

Hier finden Sie zahlreiche Antworten zur Hundesteuer Berlin aus erster Hand der Verwaltung
=> Berlin. de Fakten zur Hundesteuer

=> Das Berliner Hundegesetz

=> Hundesteuer Verzeichnis der Bundesländer

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