Hundesteuer Hamburg

Hundesteuer Hamburg

Hundesteuer Hamburg Kosten und Antragstellung

Wie überall in Deutschland wird auch die Hundesteuer Hamburg von der Stadt nach eigenem Ermessen nach dem Kommunalabgabengesetz festgelegt. Gezahlt wird die Hundesteuer als sogenannte Luxussteuer, da das Halten eines Hundes in Deutschland als Luxus gilt. Derzeit beträgt die Hundesteuer in Hamburg im Regelfall für nicht gefährliche Hunde 90 Euro im Jahr, damit ist die Hundesteuer Hamburg die derzeit niedrigste in einer deutschen Großstadt. Zu zahlen ist die Hundesteuer Hamburg zwei Mal im Jahr und zwar jeweils 45 Euro im Februar und im November.

Keine Erhöhung bei mehreren Hunden

Anders als in vielen anderen Städten erhöht sich die Hundesteuer Hamburg nicht mit der Anzahl der Hunde. Das heißt, für jeden Hund, den Sie als Halter anmelden, ist in Hamburg der gleiche Steuersatz von je 90 Euro zu entrichten.

Hundesteuer für gefährliche Hunde

Anders sieht die Sache bei sogenannten gefährlichen Hunden, etwa Kampfhunden wie Pitbull und Rottweiler aus. Für diese Hunderassen sind in Hamburg im Jahr 600 Euro Hundesteuer zu entrichten.

Hundesteuer Hamburg beim Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz

Die zuständige Stelle für Hundesteuer ist in Hamburg das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz. Allerdings muss man dort nur einen schriftlichen Antrag einreichen, wenn man eine Befreiung oder eine Ermäßigung von der Hundesteuer Hamburg wünscht. Alle anderen Hundebesitzer müssen das Finanzamt nicht gesondert aufsuchen, sondern reichen ihren Antrag für die Hundesteuer Hamburg dort ein, wo sie auch ihren Hund anmelden.

Dazu können Sie als Hundehalter jedes Einwohner-Kundencenter in jedem beliebigen Bezirk in Hamburg aufsuchen, unabhängig von Ihrer Meldeadresse in Hamburg. Der Hund muss dazu nicht mitgebracht werden und die Anmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Ebenfalls möglich ist eine Anmeldung des Hundes einschließlich Hundesteuer Hamburg über ein Formular im Internet, beim Verbraucherschutzamt oder bei einem anerkannten Sachverständigen, wenn eine Gehorsamsprüfung zur Befreiung von der Anleinpflicht in Hamburg angestrebt wird.

Antrag auf Ermäßigung

Eine Beantragung auf Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer Hamburg ist immer direkt bei der Hundesteuerstelle beim Finanzamt zu stellen. Das kann in Hamburg ein Hund aus dem Tierheim, eines Schwerbeschädigten oder ein Gebrauchshund sein. Auch Bezieher von Sozialleistungen können Ermäßigung der Hundesteuer Hamburg beantragen. Mit dem Bescheid vom Finanzamt wird der Hund anschließend angemeldet. Eine Befreiung für gefährliche Hunde ist nicht möglich.

Anmeldefrist und Nachweise zur Hundesteuer in Hamburg

Welpen müssen nach drei Monaten und erwachsene Hunde nach zwei Wochen zur Hundesteuer angemeldet werden. Für die Anmeldung eines Hundes ist in Hamburg der Nachweis einer Hunde Haftpflichtversicherung sowie ein Nachweis über einen vom Tierarzt eingesetzten Microchip erforderlich. Die Gebühren für die Anmeldung in Höhe von derzeit einmalig 20 Euro sind ebenfalls zu entrichten. Mit der Anmeldung des Hundes und dem Eintrag in das Hunderegister erfolgt automatisch die steuerliche Erfassung. Sie erhalten an Ihre Adresse in Hamburg einen Steuerbescheid und nach ca. 4 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit wird Ihnen die Hundesteuermarke für Ihren Vierbeiner zugeschickt. Sollte diese verloren gehen, ist dies unverzüglich dem Finanzamt zu melden. Die Ausstellung einer Ersatzmarke ist in Hamburg kostenfrei.


Wenn Sie einen Welpen steuerlich anmelden, muss das innerhalb von drei Monaten nach der Geburt geschehen, erwachsene Hunde sind bei Zuzug nach Hamburg oder Besitzerwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der Steuerbehörde anzumelden. Wer mit seinem Hund aus einer Gemeinde mit höherem Hundesteuersatz als die Hundesteuer Hamburg in die Hansestadt zuzieht, kann sich von seiner Heimatgemeinde die zuviel im voraus gezahlten Steuern rückerstatten lassen.

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Abmeldung der Hundesteuer im Todesfall oder bei Verlust

Verstirbt ein Hund oder wird er an einen anderen Besitzer veräußert, ist er unverzüglich beim zuständigen Finanzamt steuerlich abzumelden. Name und Adresse des Käufers sind dabei anzugeben. Bei einem verstorbenen Hund ist die Bescheinigung des Tierarztes für die Einstellung der Hundesteuer Hamburg vorzulegen. Zuviel gezahlte Steuern werden zurückerstattet. Wird Ihr Hund unauffindbar gestohlen oder läuft er ebenso unauffindbar weg, sollten Sie dies unverzüglich der Polizei melden. Mit der Bescheinigung darüber erhalten Sie ebenfalls eine Einstellung der Hundesteuer Hamburg und eine Rückerstattung der zuviel gezahlten Hundesteuern.

Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bei nicht gezahlter Hundesteuer

In einer Großstadt wie Hamburg ist es schwierig, einen nicht angemeldeten, unauffälligen Hund durch die zuständigen Behörden zu kontrollieren. Vor allem wenn es keinen Vorbesitzer gab, der Vorbesitzer schon keine Hundesteuer Hamburg gezahlt hat oder bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde. Anders als Familienmitglieder wird ein Hund beim Einwohnermeldeamt nicht mit erfasst und die Gemeinde, aus der der Zuzug des Hundes erfolgte, ist nicht verpflichtet, die Ankunft des Hundes der Hundesteuer Hamburg zu melden. Wird keine Hundesteuer gezahlt und wird dies den zuständigen Behörden zur Kenntniss gebracht, etwa durch Anzeige von Nachbarn, begehen Sie als Hundehalter eine Ordnungswidrigkeit. Sie erhalten vom zuständigen Finanzamt eine Aufforderung zur Zahlung der fälligen Steuern einschließlich Nachzahlung. Bei Nichtzahlen wird das übliche Mahnverfahren bis zum im schlimmsten Fall Zwangsvollstreckung eingeleitet. Eine Straftat ist das Nicht-Zahlen der Hundesteuer Hamburg allerdings nicht, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch dann, wenn Sie zwei Hunde haben und mit dem Austausch der Hundemarke Steuern sparen wollen. Werden Sie erwischt, müssen Sie in jedem Fall im Einzelfall von der Stadt Hamburg festgesetztes Bußgeld entrichten und die Hundesteuer Hamburg nachzahlen.

Bei Unsicherheiten über Details zur Hundesteuer Hamburg in Bezug auf den eigenen Hund empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit der Hundesteuerstelle beim Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz am Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg aufzunehmen. Dort erhalten Sie auch Merkblätter über eine mögliche Befreiung von der Hundesteuer und zur der in Hamburg geltenden Liste der gefährlichen Hunde.

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1 Kommentar

  1. Danke für Ihren Artikel zum Thema Hundesteuer in Hamburg. Meine Mutter fragte mich vor Kurzem, wie die Anmeldefrist geregelt ist. Ich werde ihr sagen, dass Welpen nach drei Monaten und erwachsene Hunde nach zwei Wochen zur Hundesteuer angemeldet werden müssen. 

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