Eine Beißerei unter Hunden passiert fast jeden Tag. Mal mehr und mal weniger harmlos. Doch wer haftet für entstandene Krankheitskosten, wenn es mal weniger harmlos ausfällt? Die Hundehaftpflicht des Verursachers? Weit gefehlt!
Tagtägliche Beißerei unter Hunden
Es kann immer und überall passieren – tagtäglich hören wir verschiedene Geschichten von Hundehaltern, die um Rat fragen, weil Ihr Hund von einem anderen Hund angefallen und gebissen wurde.
Dies kann auf dem Hundeplatz passieren – sogar auf der sog. Spielwiese, beim spazieren gehen, wo sich plötzlich ein Hund auf der anderen Straßenseite losreißt oder aus dem Garten ausbüchst oder beim einkaufen, wo der eigene Hund „geparkt“ wird und ein anderer Hund im vorbeigehen plötzlich ohne ersichtlichen Grund aggressiv wird.
Es ist sogar dann möglich, wenn sich zwei Hunde beschnüffeln und es den Anschein macht, als sei alles in Ordnung und aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen, der andere Hund plötzlich ohne Warnung zubeißt. Nicht immer sind es unbedingt die großen Hunde, die kleinere Hunde unvermittelt als Beute ansehen, oft sind es sogar die kleinen Hunde, die auf die Großen losgehen, jedoch chancenlos sind.
Wenn nur noch eine Not-Op den eigenen Hund retten kann – wer trägt die Kosten?
Mal sind es nur kleine Wunden, die mit ein paar Stichen genäht werden können, oft sind die Schäden einer Beißerei unter Hunden jedoch so groß, dass nur noch eine Not-OP den geliebten Hund retten kann. Wer jetzt mit der Kostenübernahme des Verursachers (Hundehaftpflicht des Hundehalters) rechnet, kann mitunter ein böses Erwachen erleben.
Gerichte entscheiden zu Lasten des Geschädigten
Die Hundehaftpflicht ist heutzutage leider auch nicht mehr das, was sie mal war! Was früher in solchen Fällen eine Selbstverständlichkeit war, ist heutzutage nur noch selten der Fall. Die Gerichte urteilen bei einer Beißerei unter Hunden, oftmals zu Lasten des geschädigten Hundehalters. Wenn überhaupt muß der gegnerische Hundehalter oft nur die Hälfte der Tierarztrechnung bezahlen bzw. die gerichtliche Entscheidung fällt so aus, dass jeder Hundehalter für seinen eigenen Schaden aufkommen soll.
Den Tierarzt oder die Tierklinik interessieren die Umstände jedoch nicht. Sie richten Ihre Rechnung an den Hundehalter, der die OP oder Behandlung in Auftrag gegeben hat. Je nach Umfang der Operation kann der Betrag in die Tausende gehen, ohne Gewißheit, ob der Hund die Op überhaupt übersteht oder sogar vielleicht bleibende Schäden davon trägt, was leider auch viel zu häufig der Fall ist.
Wie kann man sich schützen?
Mit einer Hunde-Op Versicherung oder Hundekrankenversicherung, die ohne „wenn und aber“ in solchen Fällen einspringt und die Kosten übernimmt, auch wenn der Hund die Operation nicht überleben sollte. Doch diese Versicherung müssen Sie für Ihren Hund selber abschließen, denn es ist natürlich eine freiweillige Versicherung, die zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz Ihres Hundes dient
Schadensersatz im Todesfall?
Sollte Ihr Hund die Beißerei oder die nachfolgende Op nicht überstanden haben, können Sie von dem gegnerischen Hundehalter einen Schadensersatz fordern, der sich auf den Wert des Hundes bezieht. Dabei berücksichtigt das Gericht das Alter, die Rasse, seine Ausbildung und den „Liebhaberwert“, den der Hund z. B. bei einem Herrchen im fortgeschrittenen Alter hatte. Doch versprechen Sie sich nicht allzuviel davon: Häufig wird der Hund immer noch als „Sache“ vor Gericht behandelt und letztendlich kann alles Geld der Welt den schmerzhaften Verlust nicht ersetzen.
Natürlich ist eine Hundehaftpflicht dadurch nicht überflüssig geworden, greift sie doch bei schweren Sachschäden oder Personenschäden, die Ihr Hund verursacht hat und die in die Millionen gehen können.
Trotzdem appelieren wir an alle Hundehalter, die auf „Nummer sicher gehen wollen“ – verlasst euch nicht auf die gegnerische Hundehaftpflicht – abgesehen davon, gibt es tatsächlich immer noch genügend Hundehalter, die tatsächlich immer noch (teils sogar mit Absicht) keine Hundehaftpflichtversicherung besitzen – sondern sorgen Sie selber mit einer Hunde-Op Versicherung oder Hundekrankenversicherung vor. Ohne in Vorkasse treten zu müssen, kann Ihr Hund sofort operiert werden und der Tierarzt oder die Tierklinik kann sogar direkt mit der Versicherung abrechnen, auch wenn der Hund die Operation nicht überstehen sollte und eine umfassende Hunde-Op Versicherung für solche Fälle, gibt es bereits ab ca. 13 Euro im Monat, die schließlich auch bei vielen anderen Krankheits- oder Unfällen greift, bei denen es gar keinen Fremdverursacher gibt.
Hinweis in eigener Sache: Auch hier verstehen wir die z. Teil schlechten Bewertungen nicht, die dieser Artikel bekommen hat. Diese Ergebnisse müssen Ihnen nicht gefallen, gefällt uns auch nicht, sind aber leider Tatsachen, über die wir hier berichten. Wir haben uns das auch nicht ausgedacht. Wenn Sie etwas zu ergänzen oder Fragen haben, können Sie dies gerne über die Kommentarmöglichkeit tun. Für echte konstruktive Kritik oder Ergänzungen sind wir immer offen!
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