Hundehalterhaftpflicht Pflicht?

Hundehalterhaftpflicht Pflicht
Hundehalterhaftpflicht Pflicht

Die Hundehalterhaftpflicht weist in Deutschland unterschiedliche Regelungen auf. So ist in einigen Bundesländern eine Hundehalterhaftpflicht Pflicht in anderen ist diese Hundeversicherung komplett freiwillig. Manche Bundesländer bewegen sich in einer Grauzone in der nur eine bestimmte Art von Hunden versichert sein muss. Diese Hundehalterhaftpflicht Pflicht ist abhängig von der Hunderasse, dem Gewicht, der Größe und auch dem Verhalten des Hundes. In Bundesländern wie zum Beispiel dem Saarland oder in Bremen gibt es nur eine Pflichtversicherung, wenn Hunde als gefährlich oder auffällig eingestuft wurden.

Die Pflichtversicherung in der Hundehalterhaftpflicht wurde 2007 in Hamburg eingeführt, nachdem es einen tödlichen Unfall in Form von Beißattacken durch Kampfhunde gegeben hatte. Dabei starb ein kleiner Junge. Daraufhin wurde vom Senat der Stadt Hamburg die Hundehalterhaftpflicht eingeführt und andere Bundesländer folgten.
So besteht seit dem 1.1.2011 in Berlin die Pflicht zur Hundehalterhaftpflicht für alle Hunde, jeder Hund muss einen Chip tragen und in öffentlichen Verkehren muss ein Maulkorb getragen werden.

Hundehalterhaftpflicht Pflicht der Bundesländer

  1. In Bremen besteht keine Pflicht.
  2. In Nordrhein-Westfalen müssen Hunde mit einem Gewicht von mehr als 20 kg und einer Größe über 40 cm, als auch Kampfhunde mit einer Hundehalterhaftpflicht versichert sein.
  3. Im Saarland besteht keine Pflicht.
  4. In Hessen besteht zurzeit noch keine Pflichtversicherung, aber sie ist angedacht.
  5. In Niedersachen besteht für alle Hunde ab 1. Juli 2011 eine Pflichtversicherung.
  6. In Baden-Württemberg müssen Kampfhunde- bzw. Listenhunde sowie auffällige Hunde versichert sein. Die Regelung über eine Maulkorbtragung ist je nach Gemeinde geregelt.
  7. In Bayern müssen Kampf- und Listenhunde als auch auffällige Hunde über die Hundeversicherung abgesichert sein, Maulkorbtragungen sind je nach Gemeinde geregelt.
  8. In Brandenburg müssen Kampf- und Listenhunde ebenso auffällige Hunde versichert sein, Maulkorbtragen wird je nach Gemeinde geregelt.
  9. In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Hundehalterhaftpflicht Pflicht.
  10. In Rheinland-Pfalz müssen Kampf- und Listenhunde und auch auffällige Hunde versichert sein, das Tragen eines Maulkorbes ist je nach Gemeinde geregelt.
  11. In Sachsen müssen Kampf- und Listenhunde und auffällige Hunde versichert sein, das Maulkorbtragen wird je nach Gemeinde geregelt.
  12. In Sachsen-Anhalt besteht die Versicherungspflicht zur Hundeversicherung für Welpen bzw. für neu gekaufte Hunde.
  13. In Schleswig-Holstein müssen Kampf-und Listenhunde versichert sein, ebenso auffällige Hunde, das Maulkorbtragen wird je nach Gemeinde geregelt.
  14. In Thüringen müssen seit dem 1.9.2011 alle Hunde eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung haben.

Je nach Bundesland gibt es also unterschiedliche Pflichten den Hund zu versichern. Ausführlichere Fragen wie zum Beispiel das Tragen eines Maulkorbs können beim jeweiligen Ordnungsamt nachgefragt werden. Normalerweise ist dieses Amt für die Vorschriften zuständig.
In den fünf Bundesländern in denen die Hundehalterhaftpflicht Pflicht ist, müssen die Hunde ab einem Zeitraum von 3-6 Monaten über die Hundeversicherung abgesichert sein.


Da sich die Beissattacken bei den Kampfhunden zunehmend gesteigert haben, wurde bereits im Jahre 2005 in Berlin eine Hundeverordnung per Gesetz erlassen, die klare Regeln auch für Kampfhunde beinhalten. Für diese Kategorie Hund besteht seitdem Leinen- und Maulkorbzwang.
Als Kampf- und Listenhunde wurden die Rassen:

  • Pit-Bull
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Bullterrier
  • Tosa Inu

eingestuft.
Bestimmte Listenhunde nachfolgender Art gelten als besonders gefährlich und sind dementsprechend eingestuft:

  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino

Die Haltung der vorgenannten Hunderassen ist nur Personen die das 18. Lebensjahr erreicht haben vorbehalten, außerdem müssen diese über die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde verfügen.

Kampfhunde

Unter den Begriff „Kampfhund“ fällt keine bestimmte Hunderasse, sondern es ist der Zweck für den die Tiere früher gezüchtet wurden. Viele Versicherer schließen eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung aus, da es in der Vergangenheit teure Schadensfälle gegeben hat. Aber statistisch gesehen sind diese Tiere nicht auffälliger als andere nicht gelistete Hunde. Es wird nur davon ausgegangen, dass die körperliche Beschaffenheit dieser Tiere erfahrungsgemäß größere finanzielle Schäden anrichten und damit das Budget in der Hundeversicherung sehr strapazieren könnte.

Aber egal um welche Rasse es sich bei dem Hund handelt, für Schäden die dieser verursacht muss der Halter aufkommen. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden grob fahrlässig oder nur fahrlässig begangen wurde. Da die Schadenshöhe insbesondere dann, wenn Personenschäden davon betroffen werden, in schwindelnde Höhe gehen kann, sollte der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht nicht nur Pflicht sondern auch ein Muss sein.

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Die Beitragshöhe in der Hundehalterhaftpflicht richtet sich nach der Versicherungssumme, ist aber auch abhängig von der Hunderasse. Gerade bei der Kategorie der Kampfhunde ist nicht jeder Versicherer bereit, die hohen Risiken der Deckung zu übernehmen.

Eine gute Nachricht für Hundehalter die mehrere Hunde halten, für sie gibt es einen sog. Mengenrabatt in der Hundehalterhaftpflicht-Versicherung.

Worauf achten?

Wer beispielsweise Huskys hält, sollte in seiner Hundeversicherung an den Einschluss zur Teilnahme an Hundeschlittenrennen denken.
Generell sollte der Hundesitter ebenfalls über die Hundeversicherung mitversichert sein bzw. das Hüten durch dritte Personen.
Ganz wichtig ist eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung, wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen. Dafür gibt es den Einschluß von Mietsachschäden.
Die Mindestdeckungssumme sollte sich bei einer Hundehalterhaftpflicht-Versicherung auf mindestens drei Millionen Euro belaufen.

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5 Kommentare

  1. Guter Artikel! Ich wusste zum Beispiel noch nicht, dass es doch Ausnahmen gibt bei den Bundesländern! Da muss ich meinen Artikel wohl nochmal überarbeiten. Danke dafür!

  2. Ich finde es eine merkwürdig unangemessene Reaktion auf einen tödlichen Unfall eine Haftpflichtversicherung für Hunde verpflichtend einzuführen. Damit ist dem Opfer wahrlich nicht geholfen.

  3. Grundsätzlich muss ich sagen, dass eine Haftpflicht für Hunde den Hundehalter vor erheblichen Schäden schützen kann. Selber hatten wir im vergangenen Jahr den Fall, dass unser Hund auf eine nahegelegene Autobahn entweichen konnte. Dort wurde er von einem Auto erfasst. Durch einen glücklichen Umstand wurde nur das Auto beschädigt, mit dem der Hund kollidiert ist. Leicht hätte es zu einer Massenkarambolage kommen können. Man stelle sich vor, was da für ein Schaden entstehen kann. Deshalb wäre es absolut unverantwortlich, keine Haftpflichtversicherung dafür zu haben.

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